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Mietausfallversicherung / Mietnomadenversicherung

Die Rhion-Versicherung bietet hier Vermietern die Möglichkeit, mit der sogenannten Mietausfallversicherung - oder oft auch Mietnomadenversicherung - genannt, den Mietausfall und evtl. anfallende Renovierungs- oder Sanierungskosten des Mieters abzusichern. Insbesondere bei sogenannten Mietnomaden ist der Schaden in der Wohnung zum Teil erheblich - und oft noch höher als der Mietausfall selbst.

hier zum Online-Antrag

Hier finden Sie eine genaue Leistungsbeschreibung des Angebotes mit wichtigen Informationen rund um den Versicherungsschutz und den von Ihnen als Vermieter zu erfüllenden Anforderungen bei der Mieterauswahl: Infoblatt

Sie können 2 unterschiedliche Risiken versichern ( die angegebenen Beiträge gelten für 1 Versicherungsjahr inkl. Versicherungssteuer):

1. nur den Mietausfall

  • für 06 Monate, maximal 10.000 € - 56,01 €
  • für 12 Monate, maximal 20.000 € - 86,55 €

2. auch Sachschaden am Mietobjekt (optional vereinbar)
Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 20 % des Schadens (min. 250, max. 1.000 €)

  • Versicherungssumme 10.000 € - 27,83 €
  • Versicherungssumme 20.000 € - 31,31 €
  • Versicherungssumme 30.000 € - 34,79 €
  • Versicherungssumme 40.000 € - 37,57 €
  • Versicherungssumme 50.000 € - 39,66 €

Sie leistet bei:

  • Miet- und Mietnebenkostenausfall ab der Kündigung für die Zeit, in welcher der Mieter die Wohnung weiterhin nutzt und die übliche Mietkaution aufgebraucht ist
  • Optional auch bei Schäden durch mutwillige Zerstörung oder Abhandenkommen, bei Ungezieferbefall infolge von Verunreinigung, z.B. durch Ratten, Mäuse oder Schaben oder durch Verwahrlosung der Wohnung.
  • Mitversichert sind bei Vereinbarung der Sachschadendeckung auch folgende Kosten:
  • für Aufräumung oder Entsorgung
  • für Dekontaminierung bei behördlicher Anordnung
  • für Reinigung, Renovierung, Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung.

Zeitpunkt des Versicherungsschutzes

Bei neuen Mietverhältnissen besteht sofort ab Vertragsabschluss Versicherungsschutz, bei bestehenden nach Ablauf von sechs Monaten.

Der besondere Rhion-Vorteil:

Ist die Immobilie nach der Räumung wegen einer erforderlichen Sanierung oder Renovierung nicht vermietbar, wird zusätzlich für die Dauer von 2 Monaten Entschädigung für den Ausfall der Kaltmiete für die Zeit dieser Arbeiten geleistet.